AGB

Unforgettable Journeys ist eine Marke der GEOBUCH GmbH. Die Firma GEOBUCH GmbH tritt über ihre Marke Unforgettable Journeys (nachfolgend stets Unforgettable Journeys genannt) sowohl als Vermittler von Reisen fremder Veranstalter und einzelner Leistungen fremder Leistungsträger als auch als Veranstalter eigener Reisen auf. Für von Unforgettable Journeys vermittelte Reisen und Leistungen werden die nachfolgend unter „A” aufgeführten Buchungsbedingungen, für von Unforgettable Journeys selbst veranstaltete Reisen und Sportkurse werden die unter “B” aufgeführten Reisebedingungen vereinbart. Für beide Arten der geschäftlichen Tätigkeit von Unforgettable Journeys gelten außerdem ergänzend die unter „C” abgedruckten Allgemeinen Bedingungen.

A - Buchungsbedingungen für von Unforgettable Journeys vermittelte Reisen und Reiseleistungen

I. Anmeldung/Reisebestätigung
Unforgettable Journeys vermittelt Reisen, die von fremden Unternehmen veranstaltet werden sowie einzelne Reiseleistungen (z.B. Mietwagen, Anschlussprogramme, Sportkurse und Ausflüge) fremder Leistungsträger. In allen Fällen werden die fremden Veranstalter bzw. Leistungsträger (nachfolgend LT bezeichnet) bei der Buchung bzw. beim Reiseangebot namentlich benannt. Der Reisevertrag des Kunden über die Reiseeinzelleistungen kommt i. d. R. nicht mit Unforgettable Journeys, sondern ausschließlich mit dem jeweiligen LT unter bloßer Vermittlung von Unforgettable Journeys zustande. Der Kunde ist an sein schriftliches Angebot auf Abschluss des Buchungsvertrages für die Dauer von 14 Tagen gebunden. Die Buchung kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch Unforgettable Journeys zustande.

II. Vertragsinhalt
Der Inhalt des vermittelten Vertrages richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen mit dem LT als den Vertragspartner des Reiseteilnehmers. Für diesen zwischen dem jeweiligen LT und dem Kunden zustande kommenden Reisevertrag sind ausschließlich die AGB und die sonstigen Bedingungen des LT maßgeblich. Die Geschäftsbedingungen werden auf Wunsch
übergeben oder zugesandt.

III. Haftung von Unforgettable Journeys als Vermittler
Unforgettable Journeys haftet bei diesen vermittelten Leistungen nicht für die Leistungserbringung durch die LT, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Erbringung der Vermittlung der Reise oder einzelnen Reiseleistung. Angaben über vermittelte Leistungen der LT beruhen ausschließlich auf den Unforgettable Journeys gegenüber gemachten Angaben. Sie stellen keine eigene Zusicherung von Unforgettable Journeys gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Dies gilt auch für die von LT genannten Preise und Reisetermine. Unforgettable Journeys bemüht sich aber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, sicherzustellen, dass die Angaben über Leistungen, Preise und Reisetermine der LT aktuell, vollständig und richtig sind. Sollte Unforgettable Journeys diese Pflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen, haftet sie für die aus den Fehlinformationen entstandenen Schäden.

IV. Unforgettable Journeys als Vertreter des Veranstalters und Leistungsträgers
1. Unforgettable Journeys ist Zustelladresse für den jeweiligen LT, wenn dieser seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat. Alle Reklamationen, Rücktritte und sonstige Willenserklärungen
können Unforgettable Journeys gegenüber als Zustelladresse für den ausländischen LT abgegeben werden.

2. Umbuchung/Rücktritt
Die Umbuchung einer vermittelten Reiseleistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages über eine Reiseleistung erfolgen, es sei denn, dass die Umbuchung innerhalb des Programms desselben LT erfolgt und dieser für die Umbuchung gesonderte Regelungen getroffen hat.

3. Rücktrittskosten bei Reisevermittlungen (Flug, Bus, Mietwagen, Unterkünfte jeglicher Kategorie, Sportkurse etc.) Bei der Vermittlung von Reisen von LT gelten immer deren gültige Stornobedingungen.

4. Linienflüge
Für Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften gelten besondere Stornosätze. Es wird eine Gebühr von mindestens € 150,- für eine Stornierung fällig. Ansonsten gelten die allgemeinen Stornosätze. Für die Umbuchung auf eine Ersatzperson erheben wir eine Gebühr von € 150,-.

B - Reisebedingungen für von Unforgettable Journeys selbst veranstaltete Reisen

I. Buchung der Reise
Die Buchung der Reise wird für Unforgettable Journeys erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer schriftlich von Unforgettable Journeys bestätigt worden ist. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch Unforgettable Journeys, jedoch längstens 14 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs der Anmeldung stellt noch keine Vertragsannahme durch Unforgettable Journeys dar.

II. Preisänderungen
1. Unforgettable Journeys ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich für Unforgettable Journeys unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die von Unforgettable Journeys nicht zu vertreten sind, erhöhen oder neu entstehen: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und -preise (insbesondere wegen Energiepreisverteuerung); behördliche Gebühren und sonstige behördliche Abgaben für bestimmte Leistungen. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Eine Preiserhöhung muss zu ihrer Wirksamkeit unverzüglich, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt mitgeteilt werden.

2. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise von Unforgettable Journeys verlangen, sofern Unforgettable Journeys in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen zu ihrer Wirksamkeit unverzüglich gegenüber Unforgettable Journeys erklärt werden.

III. Rücktrittskosten vor Reisebeginn/ Umbuchung
1. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers bis zum 61. Tag vor Reisebeginn berechnet Unforgettable Journeys 30 % Stornoentschädigung (Rücktrittskosten) pro Reiseteilnehmer.

2. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers ab dem 60. Tag vor Reisebeginn berechnet Unforgettable Journeys folgende gestaffelte Gebühren: Bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 50%, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 75% und ab dem 30. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtantritt 100% des Reisepreises.

3. Als Stichtag für die Ermittlung der Stornoentschädigung gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Bei Ermittlung der Frist wird der Abreisetag nicht mitgezählt. Es fallen jedoch immer € 50 pro Person an. Diese Bedingungen gelten ebenso für eine Änderung der Buchung (Reiseziel, Abflughafen, Unterkunft, Termin etc.) oder einer Namensänderung bzw. Stellung einer Ersatzperson. Zusätzlich entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

IV. Rücktritt/Kündigung durch Unforgettable Journeys, Mindestteilnehmerzahl
1. Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann Unforgettable Journeys bis 14 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag
zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird Unforgettable Journeys den Reiseteilnehmer unverzüglich über das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl informieren und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Reiseteilnehmer unverzüglich zurück.

2. Eine Kündigung des Vertrages kann auch erfolgen, wenn nach Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt (z.B. Witterungsgründe, wie Lawinengefahr bei Skitouren) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Auch hierüber wird der Reiseteilnehmer unverzüglich informiert und die Rücktrittserklärung wird ihm unverzüglich zugeleitet. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Reiseteilnehmer zurück.

3. Unforgettable Journeys ist außerdem ohne Einhaltung einer Frist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält Unforgettable Journeys den Anspruch auf den Reisepreis, Unforgettable Journeys muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die Unforgettable Journeys aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den LT gutgebrachten Beträge.

V. Haftungsbeschränkungen von Unforgettable Journeys als Reiseveranstalter
1. Die Haftung von Unforgettable Journeys auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf € 76.700.- je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt. Die Haftung für Sachschäden wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
die Schadensumme € 4.100.- übersteigt.

2. Die Haftung von Unforgettable Journeys gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit kein Körperschaden betroffen ist und
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbei geführt wird, oder
b) Unforgettable Journeys für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

VI. Mängelanzeige, Abhilfeverlangen, Kündigung wegen höherer Gewalt
1. Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind an die Reiseleitung oder die örtliche Vertretung von Unforgettable Journeys am Reiseort zu richten, die in den Reiseunterlagen genau bezeichnet sind. Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern es möglich und erforderlich ist. Ist eine Reiseleitung oder örtliche Vertretung nicht vorhanden oder erreichbar, sind Mängelanzeigen oder Abhilfeverlangen direkt an Unforgettable Journeys zu richten, soweit dies für den Reiseteilnehmer zumutbar ist.

2. Reiseleiter und örtliche Vertreter sind jedoch nicht befugt und nicht bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Unforgettable Journeys anzuerkennen.

3. Reiseleiter und örtliche Vertreter von Unforgettable Journeys sind im Falle höherer Gewalt zur Kündigung des Reisevertrages für Unforgettable Journeys bevollmächtigt.

VII. Ausschlussfrist/Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung einer von Unforgettable Journeys selbst veranstalteten Pauschalreise müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Unforgettable Journeys gegenüber geltend gemacht werden. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der Reklamation maßgebend. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die vorbezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zur schriftlichen Zurückweisung der Ansprüche durch Unforgettable Journeys oder dessen Haftpflichtversicherung gehemmt.

C - Allgemeine Bedingungen für von Unforgettable Journeys vermittelte oder veranstaltete Reisen

I. Zahlungsbedingungen
1. Bei Zustandekommen des Reisevertrages wird eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Diese beträgt 30% des Reisepreises pro Person.

2. Der restliche Reisepreis ist 60 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 60 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig und eine Kreditkartenzahlung ist nicht mehr möglich.

3. Abweichend von der Regelung in Ziffer 2 ist bei Veranstaltungen, die unter € 75.- pro Person kosten, keine Übernachtung einschließen und weniger als 24 Stunden dauern, der Reisepreis 14 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reisepapiere fällig.

4. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Sofern keine frühere Fälligkeit vorliegt, ist der Reisepreis am Tag nach Ende der Reise fällig.

5. Separate gebuchte Flüge ins und im Zielgebiet sind stets sofort zur Zahlung fällig. Für die Flüge gelten die Storno- und Umbuchungsbedingungen laut Fluggesellschaft. Flugzeiten gelten immer unter Vorbehalt.

II. Versicherungen
Unforgettable Journeys empfiehlt dringend den Abschluss von folgenden Reiseversicherungen, soweit diese nicht im Reisepreis eingeschlossen: Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung einschließlich Ambulanzflug aus dem Ausland sowie Rücktrittskostenversicherung.

III. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
1. Die Bekanntgabe der obigen Bestimmungen bei Buchung einer Reise oder Reiseleistung dem Reiseteilnehmer gegenüber bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsangehöriger ist. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, sofern sie nicht vom Reiseteilnehmer ausdrücklich mitgeteilt worden sind.

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Unforgettable Journeys wird, im Rahmen seiner Möglichkeiten, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen schnellstmöglich unterrichten. Dem Reiseteilnehmer wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland zu verfolgen, um sich zeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können. Für eine Verletzung der Pflicht zur Mitteilung einer Änderung der Bestimmungen nach Reisevertragsschluss haftet Unforgettable Journeys nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

3. Für seine gesundheitliche Eignung hinsichtlich der Anforderungen der gebuchten Leistung (z.B. Hochgebirgstouren, Skitouren, Tauchkurse) ist der Reiseteilnehmer allein verantwortlich. Im Übrigen weist Unforgettable Journeys den Reiseteilnehmer darauf hin, dass technische und sanitäre Einrichtungen im Ausland nicht immer den deutschen Standards entsprechen.

IV. Gewährleistung/Kündigung
1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so muss der Reiseteilnehmer zur Wahrung seiner Gewährleistungs- und Kündigungsansprüche unverzüglich Abhilfe verlangen und Unforgettable Journeys eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

2. Für die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer vom Reiseteilnehmer gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.

4. Bitte beachten Sie, dass Flugzeiten/-nummern/-routen und -gesellschaften sich ändern können. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die vorbezeichneten Daten rechtzeitig vor Antritt der Reise zu überprüfen.

V. Datenschutz
Unforgettable Journeys schützt alle personenbezogenen Daten des Reiseteilnehmers gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung. Die personenbezogenen Daten, die der Reiseteilnehmer Unforgettable Journeys zur Verfügung stellt, werden nur insoweit verarbeitet bzw. verwendet, als sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.

VI. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Unforgettable Journeys gegen den Reiseteilnehmer der Gerichtsstand München vereinbart.

VII. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

VII. Sonstiges
Auf die zwischen dem Reiseteilnehmer und Unforgettable Journeys abgeschlossenen Vermittlungs- bzw. Reiseverträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
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